Kosten-Verordnung-Krankenkasse-Ergotherapie

Verordnung

Für Ergotherapie wird eine ärztliche Verordnung vor dem zweiten Termin benötigt, welche sie von ihrem praktischen Arzt oder Kinderarzt erhalten.

10x Ergotherapie á 60 min + Diagnose

Die Verordnung bitte vor unserem zweiten Termin an Ihre Krankenkasse schicken
(Bewilligungspflicht bis auf Widerruf  für ÖGK und BVAEB ausgesetzt!):

• persönlich beim Schalter vorbeischauen
• per Post
• oder auf der Homepage


Da ich Wahl-Ergotherapeut bin, wird von ihrer Kassa nur ein Teilbetrag refundiert.
Rechnungen auf SVS-Online einreichen
(Handysignatur oder Bürgerkarte erforderlich).


 Kosten für eine  Therapieeinheit sind ab 1. Jänner 2025

   130 Euro.

Krankenkasse
Rückerstattung
KFA
57,25 €
SVA
68 €
BVA
68,25 €
ÖGK
59,10 €

 


Hier gemachte Angaben erfolgen ohne Gewähr

Bitte unbedingt rutschfeste Socken mitbringen!
Klicken Sie hier um zu bestellen.