Verordnung
Für Ergotherapie wird eine ärztliche Verordnung vor dem zweiten Termin benötigt, welche sie von ihrem praktischen Arzt oder Kinderarzt erhalten.
10x Ergotherapie á 60 min + Diagnose
Die Verordnung bitte vor unserem zweiten Termin an Ihre Krankenkasse schicken
(Bewilligungspflicht bis auf Widerruf für ÖGK und BVAEB ausgesetzt!):
• persönlich beim Schalter vorbeischauen
• per Post
• oder auf der Homepage
Da ich Wahl-Ergotherapeut bin, wird von ihrer Kassa nur ein Teilbetrag refundiert.
Rechnungen auf SVS-Online einreichen
(Handysignatur oder Bürgerkarte erforderlich).
Kosten für eine Therapieeinheit sind ab 1. Jänner 2025
130 Euro.
Krankenkasse | Rückerstattung |
---|---|
KFA | 57,25 € |
SVA | 68 € |
BVA | 68,25 € |
ÖGK | 59,10 € |
Hier gemachte Angaben erfolgen ohne Gewähr
Bitte unbedingt rutschfeste Socken mitbringen!
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